Kosten

Die Gebühren für anwaltliche Beratung und Vertretung variieren von Fall zu Fall, weshalb ich Ihnen an dieser Stelle keine festen Preise nennen kann. Bei einer ersten Kontaktaufnahme teile ich Ihnen jedoch gerne mit, welche Kosten anfallen und welche weiteren Ausgaben Sie möglicherweise erwarten können. Auch Fragen zu Vorschüssen oder Zahlungsmodalitäten beantworte ich Ihnen gerne in einer persönlichen Kontaktaufnahme.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel eine erste Beratung. Die Kosten dieser Erstberatung hängen vom jeweiligen Fall ab. Die gesetzliche Obergrenze für eine Beratung von Verbraucher*innen beträgt 190 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Wenn Sie über die Erstberatung hinaus eine Vertretung benötigen, fallen zusätzliche Kosten an. Diese werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie ein geringes Einkommen haben, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen. Beachten Sie bitte, dass ein gerichtliches Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben darf. Bei Bewilligung der Beratungshilfe zahlen Sie lediglich 15 € für die Erstberatung. Den Antrag auf Beratungshilfe sollten Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes stellen. Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier  sowie ein weiteres Informationsblatt des Amtsgerichts Leipzig hier.

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gibt es in zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat und ein geringes Einkommen nachgewiesen wird. Auch Verletzte von Straftaten können unter bestimmten Umständen als Nebenkläger*innen oder Adhäsionsantragsteller*innen Prozesskostenhilfe erhalten. Bei Bewilligung kann das Gericht bis zu vier Jahre lang prüfen, ob sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, und gegebenenfalls die Kosten zurückfordern. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie hier. 

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte Ihre Versicherungspolice, um herauszufinden, inwieweit diese die Kosten übernimmt. Bei der Übernahme eines Mandats kann ich die Deckungsanfrage auch direkt bei Ihrer Versicherung stellen.

Weitere Informationen zur Vergütung von Anwält*innen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer